Finanzierung der Ausbildungskosten im Rahmen der Praxisintegrierten Ausbildung sowie für Berufs- bzw. Abschlusspraktika über die Betriebskosten
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Finanzierung der Ausbildungskosten im Rahmen der Praxisintegrierten Ausbildung sowie für Berufs- bzw. Abschlusspraktika über die Betriebskosten
Thüringen, Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Gemäß § 22 Abs. 1 und § 28 ThürKigaG werden die Kosten für das Anerkennungspraktikum der Erzieherinnen und Erzieher sowie Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspflegern über die Betriebskosten abgerechnet und darüber hinaus die Praxisintegrierte Ausbildung am Ausbildungsort Kindergarten bezuschusst.
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