Verkürzung der Aus- und Weiterbildung bei einschlägiger beruflicher Vorqualifikation oder einschlägigen hochschulischen Leistungen
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Verkürzung der Aus- und Weiterbildung bei einschlägiger beruflicher Vorqualifikation oder einschlägigen hochschulischen Leistungen
Rheinland-Pfalz, Ministerium für Bildung
Bei einschlägiger beruflicher Vorqualifikation kann die berufsbegleitende Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Eerzieher von drei auf zwei Jahre und die vollschulische Ausbildung um ein halbes Jahr verkürzt werden. Wer ein Studium z. B. aus dem Bereich der Sozial- oder Heilpädagogik begonnen, aber nicht abgeschlossen hat, kann direkt in eine verkürzte Ausbildung einsteigen und sich seine hochschulischen Leistungen anrechnen lassen. Ergebnis ist jeweils eine verkürzte Ausbildung bei gleicher Qualität.
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