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Arbeitshilfe zur Prüfung auf Zulassung von Personen mit weiteren Qualifikationen als pädagogische Fachkraft im Einzelfall

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Arbeitshilfe zur Prüfung auf Zulassung von Personen mit weiteren Qualifikationen als pädagogische Fachkraft im Einzelfall

Sachsen-Anhalt, Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Landesjugendamt - Referat 501

Auf der Grundlage der Arbeitshilfe (s. Abs. 3.4.3) können Träger einer Tageseinrichtung und an einer Beschäftigung in einer Tageseinrichtung Interessierte prüfen, ob eine Beschäftigung als Fach- oder Hilfskraft und die Anrechnung auf den Mindestpersonalschlüssel gemäß §21 Absatz 4 Satz 1 KiFöG möglich sind.

Weitere Informationen finden Sie hier.