Zulassung von pädagogisch nahen Berufsgruppen und profilergänzenden Kräften als Fachkräfte
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Zulassung von pädagogisch nahen Berufsgruppen und profilergänzenden Kräften als Fachkräfte
Rheinland-Pfalz, Ministerium für Bildung
Gemäß der Fachkräftevereinbarung für Tageseinrichtungen für Kinder in Rheinland-Pfalz Abs. 4 und 7 sind pädagogisch nahe Berufsgruppen und profilergänzende Kräfte mit pädagogischer Basisqualifizierung zugelassen. Die Profession muss begründet zur Konzeption der Einrichtung passen. Profilergänzende Fachkräfte sind im Umfang von bis zu 30 Prozent der personellen Grundausstattung in Kitas erlaubt. Die Quote wird regelmäßig evaluiert und ggf. angepasst. Kita-Leitungen werden zusätzlich durch eine Leitungsqualifizierung unterstützt.
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