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„Qualifizierter Quereinstieg in die Kinderbetreuung“ (QiK)

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„Qualifizierter Quereinstieg in die Kinderbetreuung“ (QiK)

Nordrhein-Westfalen, Kinder- und Jugendministerium, Ministerium für Schule und Bildung, Landesjugendämter

In vier Kommunen wird ein Ausbildungsmodell, das Qualitätsstandards in der Bildung und Betreuung sicherstellen und gleichzeitig mehr Personen einen beruflichen Einstieg in die Kita ermöglichen soll, pilotiert. Das Modell sieht vor, dass die Quereinsteigenden zügig in den Kindertageseinrichtungen zum Einsatz kommen und dann für zwei Jahre berufsbegleitend Fortbildungen absolvieren. Danach kann eine Kinderpflege-Ausbildung aufgenommen werden, die um ein Jahr verkürzt werden kann. Dieser Berufsabschluss ist zudem eine Voraussetzung für die Aufnahme in die Weiterbildung zur „Staatlich anerkannten Erzieherin/zum Staatlich anerkannten Erzieher“.
Sowohl während der Qualifizierungs- als auch während der Ausbildungsphase sollen Arbeitsverträge bestehen. Die Träger erhalten für den Einsatz von QiK-Quereinsteigerinnen bzw. -Einsteigern finanzielle Zuschüsse von der Bundesagentur für Arbeit. Zudem bestehen Möglichkeiten zur Anrechnung auf den Mindestpersonalwert.

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