Erweiterung der Schulgeldfreiheit in Sozialpädagogischen Bildungsgängen
Reiter
Erweiterung der Schulgeldfreiheit in Sozialpädagogischen Bildungsgängen
Niedersächsisches Kultusministerium
Laut § 151a NSchG gewährt das Land den Trägern solcher Schulen, die als Ersatzschulen genehmigt sind, ab dem Schuljahr 2022/2023 auf Antrag eine Finanzhilfe zur Förderung der Schulgeldfreiheit; ab dem Schuljahr 2023/2024 wird die Finanzhilfe zur Förderung der Schulgeldfreiheit auch den Trägern genehmigter Ersatzschulen der Bildungsgänge der Fachschule - Heilerziehungspflege - und der Fachschule - Heilpädagogik - gewährt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
