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Gesetzliche Trägerqualifizierung

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Gesetzliche Trägerqualifizierung

Rheinland-Pfalz, Ministerium für Bildung

Gemäß § 24 Abs. 4 KiTaG ist der Träger von Einrichtungen oder die von ihnen für die Wahrnehmung der Trägeraufgaben benannte verantwortliche Person zukünftig dazu verpflichtet, eine aufgabenspezifische Qualifizierung nachzuweisen.

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