Gruppen- und Einrichtungsleitung als Kinderpflegerinnen und -pfleger oder Sozialpädagogische Assistenz durch Fortbildung
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Gruppen- und Einrichtungsleitung als Kinderpflegerinnen und -pfleger oder Sozialpädagogische Assistenz durch Fortbildung
Baden-Württemberg
Mit der entsprechenden Berufserfahrung und Fortbildung sind diese Personen gemäß § 7 Abs. 6 KitaG zur Leitung einer Gruppe oder Einrichtung befugt.
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