Entlastung durch Personen im Bereich des Wirtschaftsdienstes (Hauswirtschaftskräfte)
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Entlastung durch Personen im Bereich des Wirtschaftsdienstes (Hauswirtschaftskräfte)
Rheinland-Pfalz, Ministerium für Bildung
Die Anzahl von Hauswirtschaftskräften ist nach § 23 KiTaG nicht gedeckelt. Das bedeutet, dass bei der Landesförderung die Anzahl von Wirtschaftskräften entsprechend dem Bedarf der Kita gefördert werden kann und sich das Land mit der vorgesehenen Personalkostenförderung an jeder einzelnen Wirtschaftskraft beteiligt (durchschnittlich 45 Prozent).
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