Entlastung durch die Finanzierung von Vertretungskräften ab dem ersten Tag
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Entlastung durch die Finanzierung von Vertretungskräften ab dem ersten Tag
Rheinland-Pfalz, Ministerium für Bildung
Kitas können gemäß § 25 Abs. 2 KiTaG ab dem ersten Fehltag einer pädagogischen Fachkraft (Urlaub, Fortbildung, Krankheit) oder einer Hauswirtschaftskraft Vertretungskräfte einsetzen, die auch anteilig vom Land mit durchschnittlich 45 Prozent gefördert werden.
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