Deputate für Praxisanleitung
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Deputate für Praxisanleitung
Rheinland-Pfalz, Ministerium für Bildung
Die Praxisanleitung ist gemäß § 21 Abs. 7 KiTaG mit einer 1 Stunde pro Auszubildender bzw. Auszubildendem pro Woche gesetzlich verankert und refinanzierbar.
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