Ausweitung und Finanzierung Pädagogischer Fachberatung
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Ausweitung und Finanzierung Pädagogischer Fachberatung
Sachsen-Anhalt, Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Gemäß § 22 Abs. 3 KiFöG wird jedem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bis Ende 2026 eine jährliche Zuweisung in Höhe von jeweils 130.000 Euro zur Ausweitung der vorhandenen pädagogischen Fachberatung in seinem Zuständigkeitsbereich gewährt. Voraussetzung ist die Ausweitung der vorhandenen pädagogischen Fachberatung um mindestens zwei Vollzeitstellen.
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