Zusätzliche pädagogische Fachkräfte für Kitas mit besonderen sozialen, pädagogischen oder anderweitigen Bedarfen
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Zusätzliche pädagogische Fachkräfte für Kitas mit besonderen sozialen, pädagogischen oder anderweitigen Bedarfen
Sachsen-Anhalt, Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration
Zur Förderung von Kitas mit besonderen sozialen, pädagogischen oder anderweitigen besonderen Anforderungen werden örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 23 KiFöG die Jahrespersonalkosten für zusätzliche pädagogische Fachkräfte zur Verfügung gestellt. Damit sollen individuelle Benachteiligungen ausgeglichen und Chancengleichheit hergestellt werden. Die sprachliche Förderung ist dabei ein Schwerpunkt.
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