Zeit für Einrichtungsleitung und Entlastung durch Funktionsstellen
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Zeit für Einrichtungsleitung und Entlastung durch Funktionsstellen
Rheinland-Pfalz, Ministerium für Bildung
Die Zeit für die Leitung der Kita ist gemäß § 22 KiTaG mit einem Sockel von fünf Stunden Leitungszeit pro Woche gesetzlich festgeschrieben. Zur Unterstützung der Leitung können Funktionsstellen eingerichtet werden, bspw. für die Praxisanleitung, das Qualitätsmanagement, die Sprachförderung, stellvertretende Leitung und weitere.
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