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Teilanerkennungen für bestimmte Altersstufen und damit direkter Einstieg in die Berufstätigkeit

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Teilanerkennungen für bestimmte Altersstufen und damit direkter Einstieg in die Berufstätigkeit

Niedersächsisches Kultusministerium

Die Teilanerkennung (partieller Zugang) für bestimmte Altersstufen (z. B. Arbeit mit Kindern der Altersstufe 0–3 Jahre und/oder 3–6 Jahre) ist gemäß §13c NBQFG möglich.

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