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Anerkennung

Anerkennung

Der Beruf der Erzieherin bzw. des Erziehers ist nicht auf Bundesebene geregelt, sondern wird durch Landesgesetze reglementiert. Regelungen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation, als (befristete) Fachkraft, Vertretungskraft oder mit einem partiellen Berufszugang, sind im Folgenden aufgeführt. Zudem werden Hintergrundinformationen zum Thema aufgeführt.

Praxisbeispiele

Kategorie
Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration
Kategorie
Rheinland-Pfalz, Ministerium für Bildung
Kategorie
Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
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Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Kategorie
Schleswig-Holstein, Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Kategorie
Bundesweit, Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)

Hintergrundinformationen und Studien