Anerkennung
Anerkennung
Der Beruf der Erzieherin bzw. des Erziehers ist nicht auf Bundesebene geregelt, sondern wird durch Landesgesetze reglementiert. Regelungen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation, als (befristete) Fachkraft, Vertretungskraft oder mit einem partiellen Berufszugang, sind im Folgenden aufgeführt. Zudem werden Hintergrundinformationen zum Thema aufgeführt.
Praxisbeispiele
Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration
Niedersächsisches Kultusministerium
Rheinland-Pfalz, Ministerium für Bildung
Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Schleswig-Holstein, Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Hintergrundinformationen und Studien
Bundesweit, Deutsches Jugendinstitut (DJI) und Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF)
