Tätigkeit als pädagogische Fachkraft mit Teilanerkennung
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Tätigkeit als pädagogische Fachkraft mit Teilanerkennung
Rheinland-Pfalz, Ministerium für Bildung
Personen mit Teilanerkennungen sind gemäß Fachkräftevereinbarung Kapitel 9 als pädagogische Fachkräfte zugelassen.
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