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Tätigkeit als Vertretungskraft bis zur Zeugnisbewertung/ Anerkennung

Reiter

Tätigkeit als Vertretungskraft bis zur Zeugnisbewertung/ Anerkennung

Rheinland-Pfalz, Ministerium für Bildung

Personen mit ausländischen Qualifikationen, deren Zeugnisbewertung bzw. Anerkennung noch im Verfahren sind, können gemäß Fachkräftevereinbarung Kapitel 10 als Vertretungskraft vom Land mitfinanziert direkt in Kitas arbeiten. 

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