Tätigkeit als Vertretungskraft bis zur Zeugnisbewertung/ Anerkennung
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Tätigkeit als Vertretungskraft bis zur Zeugnisbewertung/ Anerkennung
Rheinland-Pfalz, Ministerium für Bildung
Personen mit ausländischen Qualifikationen, deren Zeugnisbewertung bzw. Anerkennung noch im Verfahren sind, können gemäß Fachkräftevereinbarung Kapitel 10 als Vertretungskraft vom Land mitfinanziert direkt in Kitas arbeiten.
Weitere Informationen finden Sie hier.
