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Partieller Berufszugang/Tätigkeit als Fachkraft ohne Anerkennung

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Partieller Berufszugang/Tätigkeit als Fachkraft ohne Anerkennung

Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Der Fachkräftekatalog umfasst auch Erzieherinnen und Erzieher, die eine Teilanerkennung für einen Fachschulabschluss als Krippenerzieherin bzw.  -erzieher, Kindergärtnerin bzw. Kindergärtner oder Horterzieherin bzw.  -erzieher haben. Diese Regelungen werden auch auf Personen angewandt, die eine entsprechende Teilanerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikationen erhalten haben (Gemäß § 13c Abs. 1 BQFG M-V (unter den hohen Voraussetzungen des Artikel 4f RL 2005/36/EG) und § 2 Abs. 7 Nummer 6 KitFöG M-V).

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