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Anerkennung als befristete Fachkraft im Prozess zur Feststellung der Gleichwertigkeit

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Anerkennung als befristete Fachkraft im Prozess zur Feststellung der Gleichwertigkeit

Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Personen mit einer im Ausland erworbenen sozialpädagogischen Berufsqualifikation können gemäß § 11 Abs. 3 Nummer 3 VOKiTaFöG im Prozess der Feststellung zur Gleichwertigkeit eine befristete Anerkennung als Fachkraft für zwei Jahre erhalten.

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