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Erleichterter Einsatz von Personen mit ausländischen Qualifikationen

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Erleichterter Einsatz von Personen mit ausländischen Qualifikationen

Schleswig-Holstein, Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Mit einer Bescheinigung einer offiziellen Stelle, zum Beispiel dem Bildungsministerium, die bestätigt, dass der ausländische Abschluss einer der vorgegebenen Qualifikationen entspricht, und im Einvernehmen mit dem Sozialministerium, kann ein örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine Person mit ausländischem Abschluss bereits vor oder während der Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen als förderfähige Fachkraft einsetzen.

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