Anerkennung von sozialpädagogischen Fachkräften in Kindertageseinrichtungen
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Anerkennung von sozialpädagogischen Fachkräften in Kindertageseinrichtungen
Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration
Gemäß § 2 Abs. 2 Nummer 3 und § 10 Abs. 4 PersVO können Absolventinnen und Absolventen fachnaher Studiengänge als sozialpädagogische Fachkräfte bzw. auf Fachkraftstunden in Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden.
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