Beschäftigung von sozialpädagogischen Fachkräften zur pädagogischen Mitarbeit an Grundschulen
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Beschäftigung von sozialpädagogischen Fachkräften zur pädagogischen Mitarbeit an Grundschulen
Bremen, Senatorin für Kinder und Bildung
Staatlich anerkannte Erzieherinnen bzw. Erzieher, Personen mit einer vergleichbaren pädagogischen Qualifikation oder mehrjähriger, nachgewiesener beruflicher Erfahrungen in der Tätigkeit mit Kindern oder Jugendlichen sind zur pädagogischen Mitarbeit an Grundschulen zugelassen. Voraussetzung hierfür ist eine verpflichtende berufsbegleitende Qualifizierung.
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