Vereinbarungen über die Qualitätssicherung und -entwicklung mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege
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Vereinbarungen über die Qualitätssicherung und -entwicklung mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege
Thüringen, Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Durch den § 7a ThürKigaG soll die Qualitätssicherung und -entwicklung gestärkt werden. Das Ministerium sowie die Spitzenverbände der freien Träger, der Gemeinden und der Landkreise sind aufgefordert, Vereinbarungen zu treffen, die sicherstellen, dass sich alle Beteiligten an der Qualitätssicherung und -entwicklung entsprechend ihrer Möglichkeiten zu beteiligen. Sinn und Zweck der Vereinbarung ist vor allem die Gewährleistung der Erfüllung der Aufgaben und Ziele nach § 7 ThürKigaG.
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